Laufzeit

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Die Laufzeit eines Doktorandenstipendiums beträgt bis zu zwei Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um bis zu einem weiteren Jahr. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre.

Chancengleichheit für Stipendiaten mit familiären Verpflichtungen

Die Höchstförderdauer des Stipendiums ist auf Antrag der Stipendiatin um bis zu drei Monate zu verlängern, wenn nach der Annahme des Stipendiums ein Kind geboren wird. Ein Anspruch auf Verlängerung des Stipendiums besteht auch, wenn das Stipendium in der gesetzlichen Mutterschutzfrist (i.d.R. 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung) endet.